Kroatien – Boat Skipper A, B, C

Kroatien

Grundlagen

Kroatien verwendet für Binnen- und Seeschifffahrt ein einheitliches System von Bootsführerscheinen. Für die meisten motorisierten Boote auf See besteht Führerscheinpflicht. Zusätzlich wird ein Funkzeugnis verlangt, wenn eine UKW-Anlage an Bord ist.


Boat Skipper A

Geltungsbereich: Kleine Boote bis etwa 7 m in Küstennähe, meist ohne Relevanz für Yachtcharter.

Boat Skipper A ist vor allem für sehr kleine Motorboote bzw. Beiboote gedacht und für klassische Segel- und Motoryacht-Charter weniger relevant. Ab 16 Jahre.


Boat Skipper B – Kroatisches Küstenpatent

Geltungsbereich:
• Motor- und Segelboote bis 18 m Länge
• gültig in kroatischen Gewässern, in der Praxis im gesamten Mittelmeer weit verbreitet anerkannt

Nutzung:
• Private Fahrten mit Motor- und Segelyachten
• Gewerbliche Nutzung bis 3 sm ab der Küste, jedoch ohne gewerbliche Crew

Beispiele für gewerbliche Nutzung (zulässig mit B):

Voraussetzungen (typisch):
• Mindestalter 18 Jahre
• Ausweis
• Grundkenntnisse Navigation, Seerecht, Seemannschaft, Wetter, Motorenkunde und Funk

Prüfung: Staatliche Theorieprüfung vor der Hafenbehörde, oft in Form von Multiple-Choice-Fragen und mündlicher Prüfung. Die praktische Ausbildung erfolgt meist im Rahmen des Kurses, die eigentliche Prüfung ist häufig rein theoretisch.

Viele Charterfirmen im Mittelmeer akzeptieren das kroatische Küstenpatent B, einige bevorzugen jedoch nationale Scheine wie FB2, SKS oder RYA-Qualifikationen. Das ist Charterpraxis, nicht Gesetz.

Online- und Präsenz-Vorbereitungskurse samt Organisation und Prüfungsbegleitung zum neuen "Boat Skipper B" werden von SkipJack Austria - Kroatisches Küstenpatent EU angeboten.


Boat Skipper C

Boat Skipper C ist eine höhere Kategorie für größere Schiffe und gewerbliche Nutzung. Der Umfang an Theorie (Navigation, Wetter, Gesetzgebung) und Praxis ist deutlich höher als bei B und richtet sich eher an professionelle Nutzer als an Freizeitskipper. Amtsärztliche Überprüfung alle 5 Jahre.

Hinweis

Die Angaben entsprechen dem aktuellen Wissensstand zum 14. November 2025. Rechtsgrundlagen können sich ändern; maßgeblich sind die kroatischen Gesetze und Veröffentlichungen des zuständigen Ministeriums.